PCT Anmeldung: Nationale Phase USA

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Der Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, kurz Zusammenarbeitsvertrag oder PCT (nach dem engl. Patent Cooperation Treaty), ist ein internationaler Vertrag zum Schutz des geistigen Eigentums.

Der PCT ermöglicht es Verbandsangehörigen, d.h. natürlichen oder juristischen Personen, die entweder Angehörige eines Vertragsstaat sind oder ihren Sitz in einem Vertragsstaat (z.B. Deutschland, Österreich, Schweiz) haben, durch Einreichen einer einzigen Patentanmeldung bei dem Internationalen Büro der WIPO oder einem anderen zugelassenen Amt (z.B. Deutsches oder Europäisches Patentamt) für alle Vertragsstaaten des PCT ein Patent zu beantragen.

Für den Anmelder hat dieses Vorgehen den Vorteil, dass er am Anmeldetag nur einen Antrag auf Patenterteilung stellen muss, die Anmeldeunterlagen (Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, Zusammenfassung) nur in einer Sprache einreichen muss und nur die Gebühren für die Internationale Patentanmeldung zahlen muss.

Er kann dann die Recherche und evtl. die vorläufige Prüfung abwarten, um die Aussicht der Patentanmeldung auf Erfolg abschätzen zu können. Dadurch gewinnt er Zeit, um zu entscheiden, in welchen Ländern er die Anmeldung weiterverfolgen will. Erst nach 30 Monaten (bzw. 31 beim Europäischen Patentamt) sind dann die Gebühren für alle diese Länder und die evtl. einzureichenden Übersetzungen fällig.


PCT Verfahren

Das Verfahren gemäß dem PCT umfasst eine internationale Phase und eine nationale (bzw. regionale) Phase.

In der internationalen Phase wird eine Recherche nach dem einschlägigen Stand der Technik durchgeführt und die Patentanmeldung mit dem Recherchenbericht veröffentlicht. Anschließend kann ein Antrag auf eine vorläufige Prüfung gestellt werden, die ebenfalls noch in der internationalen Phase und nach den Bestimmungen des PCT durchgeführt wird.

Innerhalb einer bestimmten Frist (in den USA 30 Monate nach Einreichen der Internationalen Anmeldung bzw. nach dem Datum einer eventuell in Anspruch genommenen Prioritätsanmeldung) muss dann der Übergang in die nationale (bzw. regionale) Phase erfolgen.


Nationale Phase in den USA

Nationale Phase gemäß 35 U.S.C. 371

Die Nationale Phase einer PCT Anmeldung in den USA beginnt mit der Zahlung der fälligen Grundgebühr und der Übermittlung der Internationalen Anmeldung an das USPTO, sofern diese nicht vom Internationalen Büro bereits weitergeleitet wurde. Achtung: Ein Versäumnis, Gebühr und Internationale Anmeldung innerhalb von 30 Monaten nach Einreichen der Internationalen Anmeldung bzw. nach dem Datum einer eventuell in Anspruch genommenen Prioritätsanmeldung einzureichen, führt zur automatischen Aufgabe der Internationalen Anmeldung. Sofern die Internationale Anmeldung ursprünglich nicht in Englischer Sprache eingereicht wurde, ist eine Übersetzung fällig. Ferner verlangt amerikanisches Recht die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass der Anmelder der ursprüngliche Erfinder der beanspruchten Erfindung ist. Der Eintritt in die Nationale Phase, wie in diesem Absatz beschrieben, ist in 35 U.S.C. 371 geregelt.

Vergleich

National Anmeldung (gemäß 35 U.S.C. 111(a) ) National Phase der PCT Anmeldung (gemäß 35 U.S.C. 371 )
Anmeldedatum Tag der Einreichung der vollständigen US Anmeldung Tag der Einreichung der PCT Anmeldung
Einzureichende Unterlagen
  • eine vollständige Anmeldung (muß nicht in Englisch sein)
  • alle notwendigen Zeichnungen, zusammen mit der Anmeldung
  • eine beglaubigte Kopie jeder Voranmeldung, deren Priorität beansprucht wird (Prioritätsbeleg)
  • ein vollständiges "information disclosure statement" (Erklärung zum Stand der Technik) mit Kopien aller in Bezug genommenen, einschließlich der im internationalen Recherchenbericht aufgeführten, Unterlagen
  • Zahlung der nationalen Grundgebühr
  • Übersetzung der internationalen Anmeldung
  • Erfindererklärung (kann bereits vor PCT Anmeldung erfolgen)
  • Kopie der internationalen Anmeldung (nur bei frühzeitigem Eintritt in die nationale Phase, d.h. wenn noch nicht vom Internationalen Büro übermittelt und falls US nicht Anmeldeamt war)
Prioritätsnachweis Prioritätsantrag und beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung vom Anmelder einzureichen. Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung von WIPO automatisch übermittelt, Antrag vom Anmelder einzureichen.
Einheitlichkeit der Erfindung Standard U.S. Regeln Regeln gemäß 37 CFR 1.499
Gebühren 37 CFR 1.16

Niedrigere nationale Grundgebühr gemäß 37 CFR 1.16 in den Fällen, in denen das US-Patent- und Markenamt weder Internationale Recherchenbehörde noch mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde gewesen ist

37 CFR 1.492

Geringfügig höhere Gebühr, falls noch keine Recherche vor dem USPTO erfolgt ist (bei deutschen Anmeldern üblicherweise der Fall).

Reference to Application in Declaration Attached application, U.S. Application No., etc. Same as in a 35 U.S.C. 111(a) filing or may refer to the international application
Nachweis, daß Internationale Anmeldung anhängig ist Anmelder erbringt Nachweis Nicht relevant